Tierschutznovelle steht auf der Kippe

Die Novelle des Tierschutzgesetzes steht auf der Kippe. Überraschend wurde die abschließende Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vergangene Woche im Ernährungs- ausschuss abgesetzt. Die für vergangenen Donnerstag (8.11.) geplante Zweite und Dritte Lesung des Gesetzes fiel aus, damit kommt der Zeitplan ins Rutschen.

Zwar hatten sich die Fachpolitiker von Union und FDP zuvor nach schwierigen Verhandlungen auf einen Änderungsantrag verständigt; während die FDP-Fraktion das Vorhaben gebilligt hatte, gab es jedoch im Fraktionsvorstand der CDU/CSU keine Zustimmung.

Durch die Absetzung des Gesetzentwurfs kommt der Zeitplan ins Rutschen. Druck entsteht durch die notwendige Umsetzung der EU-Versuchstierrichtlinie, die eigentlich bis diesen Monat hätte erfolgen müssen. Angesichts des laufenden Gesetzgebungsverfahrens wird das Risiko eines Anlastungsverfahrens in Berlin derzeit allerdings als gering eingeschätzt.

Brisanz erhält die Novelle insbesondere durch die bevorstehende Landtagswahl in Niedersachsen. Auch die Bundestagswahl im nächsten Herbst wirft ihren Schatten voraus und dürfte eine Neuregelung von sensiblen Tierschutzfragen umso schwieriger machen, je länger sich das Verfahren in das neue Jahr hineinzieht.

Sicher ist allerdings, dass der ursprünglich angestrebte 14. Dezember als Termin für den entscheidenden zweiten Durchgang im Bundesrat nicht mehr erreicht wird, selbst wenn der Bundestag die Novelle doch noch vorher beschließen sollte.

Diskutiert wird inzwischen auch die Möglichkeit, den Gesetzentwurf aufzuspalten und sich zunächst auf die Umsetzung der EU-Vorgaben für die Versuchstiere zu beschränken. Dann würden die geltenden Tierschutzregelungen zunächst unverändert bleiben und eine Novelle auf die nächste Legislaturperiode verschoben. AgE

Bloß keine Hängepartie!