Stalleinbrüche: Wie reagieren?

Immer wieder dringen Tierrechtsaktivisten in Ställe ein und machen Fotos bzw. Videos. Wie sollen betroffene Landwirte darauf reagieren?



Jüngster Fall sind die Bilder aus einem Schweinestall der Eheleute Schulze Föcking, die bei "stern TV" gezeigt wurden. Tierrechtsaktivisten, die in die Ställe eingedrungen waren, haben sie gedreht.

Das Wochenblatt hat Hubertus Schmitte, Leiter der Rechtsabteilung des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV), Münster, gefragt, ob das Filmen erlaubt war. Der Rechtsexperte findet deutliche Worte:

"Nein, das unerlaubte Eindringen ist glasklarer Hausfriedensbruch und eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch. Mehrfach haben Gerichte entschieden, dass sich die Täter nicht auf ein „Nothilferecht“ zugunsten der Tiere berufen können. Je nach Situation kommen die Delikte der Nötigung, der Körperverletzung oder der Sachbeschädigung in Betracht. Das Landgericht Heilbronn hat kürzlich einen Täter zu sieben Monaten und zwei Wochen Haft auf Bewährung verurteilt, weil er den Landwirt körperlich angegriffen hatte."

Doch was können Landwirte unternehmen, wenn sie einen Einbruch festellen?
Schmitte rät dazu, die Polizei zu rufen. "Trifft man den Täter an, ist Notwehr erlaubt, etwa das Festhalten der Person. Das ist aber nur ratsam, wenn es gefahrlos ist. Die Polizei stellt die Personalien fest."

In der Regel erfahre der Tierhalter von dem Einbruch aber erst aus der Presse. Der WLV-Mitarbeiter empfiehlt Landwirten, in diesen Fällen sofort den Amtsveterinär zu informieren, damit der aktuelle Zustand der Tierhaltung geprüft wird. "Gegen die Täter sollte Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch gestellt werden", so Schmitte. As

Ein ausführlicheres Interview mit Hubertus Schmitte und mehr zum Fall Schulze Föcking lesen Sie in Wochenblatt-Folge 29/2017.