Stall-TÜV frühestens nächstes Frühjahr

Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der grünen Bundestagsfraktion zur Umsetzung von Tierschutzankündigungen in der laufenden Legislaturperiode hervor.

Eine Befassung des Bundesrats könne erst nach Anhörung der Tierschutzkommission und Abschluss des EU-Notifizierungsverfahrens erfolgen, heißt es zur Begründung. Derzeit würden die im Rahmen eingegangenen Stellungnahmen von Ländern und Verbänden zum Verordnungsentwurf ausgewertet. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung und der ersten Prüf- und Zulassungsverfahren hängt laut Bundesregierung vom weiteren zeitlichen und inhaltlichen Verlauf des Verordnungsgebungsverfahrens ab.

Bekanntlich soll sich der „Stall-TÜV“ zunächst nur auf Anlagen zur Haltung von Legehennen beziehen. Eine Ausdehnung auf Haltungssysteme anderer Nutztierarten soll nach Regierungsangaben erfolgen, „sobald mit dem Verfahren ausreichende Erkenntnisse und Erfahrungen gewonnen wurden, um sie für andere Bereiche der Nutztierhaltung zu Grunde legen zu können.“ AgE