Seuchenprophylaxe im Milchviehbetrieb

Biosicherheit im Milchviehbetrieb besteht nicht darin, ein Schild mit der Aufschrift „Wertvoller Tierbestand – betreten verboten“ aufzuhängen. Das machte Dr. Mark Holsteg von Tiergesundheitsdienst der Landwirtschaftskammer NRW anlässlich der DLG-Wintertagung in München deutlich.

Vielmehr gehe es darum, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass Krankheiten in den Betrieb eingeschleppt und dort zwischen Tiergruppen verschleppt werden. Dazu gehört es laut Aussagen des Veterinärs unter anderem, den Fahrzeugverkehr zu regeln, Besuchern betriebseigene Kleidung und Stiefel anzubieten und Zukaufstiere zunächst in einem Quarantänestall unterzubringen.

Jeder Tierhalter in der Pflicht

Biosicherheit ist kein Selbstzweck. Spätestens mit dem Tiergesundheitsgesetz, das ab dem 1. Mai dieses Jahres das Tierseuchengesetz ablöst, wird jeder Tierhalter in die Pflicht genommen, aktive Tierseuchenprävention zu leisten. „Diese gesetzliche Forderung kann auch zu Haftungsfragen führen“, meinte Holsteg. Tierseuchenkasse und Ertragsausfallversicherer werden im Schadensfall fragen, welche Maßnahmen der Landwirt ergriffen hat. DQ