Schweine: Auch Kleinstbestände registrieren

Mit Blick auf die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest appelliert das LANUV NRW an alle Schweinehalter, ihre Bestände sofern nicht schon geschehen, den Veterinärbehörden zu melden und bei der Tierseuchenkasse zu registrieren.

Auch Kleinhaltungen von Schweinen können bei der Verbreitung von Tierseuchen eine besondere Rolle spielen, heißt es in einer Pressemeldung des Landesamtes für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) NRW. Und das insbesondere deswegen, weil diese Haltungen in der Regel keine Biosicherheitsmaßnahmen, wie Abschirmung der Schweine vor Wildschweinen, durchführten.

Es sei zudem gesetzlich vorgeschrieben (Tiergesundheitsrecht), dass jeder Schweinehalter sich grundsätzlich bei der Tierseuchenkasse registrieren lassen.

Schweinepest rückt näher
Anfang des Jahres 2014 wurde das Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Polen und Litauen in Wildschweinen nachgewiesen und hat damit die Grenze der Europäischen Union überschritten. In Lettland wurde das Virus im Juni ebenfalls nachgewiesen. Nach den ersten Ausbrüchen erfolgten weitere Nachweise in Hausschweinebeständen und bei Wildschweinen bis zum jetzigen Zeitpunkt.
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Freilandhaltungen sind gefährdet

Infizierte Wildschweine gehören zu den größten Risikofaktoren, was die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nach Deutschland angeht. Entsprechend sind Freilandhaltungen, besonders in Waldnähe, und Kleinhaltungen mit nur niedriger Biosicherheit am stärksten gefährdet, da hier der Kontakt zu Wildschweinen eher möglich ist als bei großen Beständen mit umfangreichen Vorkehrungsmaßnahmen. Das geht es aus der qualitativen Risikobewertung des Bundesforschungsinstitutes für Tiergesundheit (FLI) zur Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest nach Deutschland aus Osteuropa von April 2014 geht hervor.

Eine Einschleppung dieser hoch ansteckenden und tödlich verlaufenden Krankheit bei Hausschweinen und Wildschweinen nach Nordrhein-Westfalen soll unbedingt verhindert werden, betont das LANUV. Das Auftreten der ASP in Nordrhein-Westfalen hätte weitreichende Folgen für alle betroffenen Wirtschaftszweige.

Sollte eine Einschleppung erfolgen, muss dies möglichst schnell erkannt werden. Daher ist es von größter Bedeutung, dass alle Schweinehaltungen, auch Kleinhaltungen, den Veterinärbehörden bekannt sind, unterstreicht das Landesamt.

Vor diesem Hintergrund wird auch darauf hingewiesen, dass die Verfütterung von Speiseabfällen an Schweine verboten ist, da auch diese Träger von Krankheitserregern sein können.