Gerichtsbeschluss

Schweden: 22 Wölfe zum Abschuss frei

Mit Genehmigung der zuständigen Behörden können in Schweden in der Zeit vom 2. Januar bis zum 15. Februar zur Bestandsregulierung landesweit insgesamt 22 Tiere entnommen werden. Das entschied jetzt das Oberste Verwaltungsgericht in letzter Instanz.

Mit Genehmigung der zuständigen Behörden können in der Zeit vom 2. Januar bis zum 15. Februar zur Bestandsregulierung landesweit insgesamt 22 Tiere entnommen werden. Medienberichten zufolge sind im Rahmen der „Lizenzjagd“ bis heute bereits neun Beutegreifer erlegt worden.

Streit im Vorfeld vor Gericht

Vorausgegangen war der Aktion wie schon im vergangenen Jahr ein heftiger Streit zwischen Gegnern und Befürwortern der Maßnahme. Tierschützer hatten die aus Bestandserhebungen abgeleiteten Abschussquoten der Regionalbehörden in Zweifel gezogen und waren mit einem Verbotsantrag bis vor das Oberste Verwaltungsgericht gezogen. Dieses wies den Antrag in der Vorwoche allerdings in letzter Instanz zurück.

"Freiraum für den Wolf, seine Beutetiere und die Landwirtschaft"

Im vergangenen Jahr waren im Zuge der „Lizenzjagd“ insgesamt 25 Wölfe zum Abschuss freigegeben und auch getötet worden. Die schwedischen Behörden weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass für jede Region strenge Vorschriften gelten, die einen „günstigen Erhaltungszustand“ der Wolfpopulation garantierten.

Mit der Bejagung soll der Bestand auf einem Niveau gehalten werden, das sowohl dem Wolf als auch dessen typischen Beutetieren und der Landwirtschaft den nötigen Freiraum erhält. Anfang 2017 wurde die Population an Wölfen von der schwedischen Regierung auf insgesamt rund 340 Tiere geschätzt.