Schenkelbrand: Verbot naht

Das Ende für den Schenkelbrand bei Pferden rückt näher. Denn spätestens in der zweiten Jahreshälfte soll das nationale Tierschutzrecht angepasst werden.

Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium auf Nachfrage des Wochenblatts mitteilte, ist das elektronische Chippen zur Kennzeichnung von Pferden vorgeschrieben – somit ist der Schenkelbrand nicht mehr zulässig und muss aus Tierschutzgründen aus dem Gesetz gestrichen werden. Dafür haben sich die Länder ausdrücklich ausgesprochen und den Bund aufgefordert, die zusätzliche Kennzeichnung durch den Schenkelbrand künftig nicht mehr zuzulassen.

Der Vorschlag des Ministeriums zur Änderung des Tierschutzgesetzes befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. Nach dem Kabinettsbeschluss folgt die weitere Beratung mit Ländern und Verbänden sowie das parlamentarische Verfahren. KB