Schäfer klagen gegen neue Kennzeichnungsregelung

Drei Schäfereien aus Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Baden-Württemberg haben Klage gegen die neue Kennzeichnungsregelung eingereicht.

Wie die Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) dazu am vergangenen Donnerstag feststellte, ist es nach jahrelangen Diskussionen mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium sowie den Landesregierungen bedauerlicherweise nicht gelungen, den überzogenen bürokratischen Aufwand bei der Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen aufzuhalten.

Seit dem 1. Januar 2010 sind Schafe nicht nur wie seit Jahren mit einer Individualnummer ab einem Alter von neun Monaten zu versehen, sondern darüber hinaus auch noch elektronisch zu kennzeichnen. Das Gleiche gilt für alle Lämmer, die innereuropäisch verbracht werden. Zwar hätten sich das Bundesministerium und die Landesregierungen anlässlich der nationalen Verabschiedung der geänderten Viehverkehrsverordnung dafür ausgesprochen, die elektronische Kennzeichnung auf EU-Ebene noch mal zu hinterfragen; doch habe sich seither der VDL zufolge wenig getan. Daher sei nun als einzige Möglichkeit der Gegenwehr angesehen worden, eine Klage einzureichen und einen einstweiligen Rechtsschutz zu erwirken.

Finanziert werde die Klage unter anderem durch Spenden vieler Schafhalter, was die Betroffenheit zehntausender Betriebsleiter dokumentiere, so die VDL. Dies sei weder ein Kampf gegen die Bundesregierung noch gegen die Landesregierungen, die sich hier sehr einsichtig gezeigt hätten, sondern vielmehr gegen die Uneinsichtigkeit der Europäischen Kommission, betonte die Vereinigung. Auch andere EU-Länder erklärten sich mit der neuen Kennzeichnungsregelung nicht einverstanden. Gefordert werde, wieder das seinerzeit erfolgreich angewandte Bestandskennzeichen- und Registrierungssystem einzusetzen, das praxiserprobt sei und für die Seuchenrückverfolgung als vollkommen ausreichend angesehen werde, wie es auch in der Schweinehaltung erfolgreich praktiziert werde, so die VDL. Sie äußerte die Hoffnung, dass die Gerichte ein Einsehen haben werden, weil es eine Vielzahl von Angriffspunkten sowohl gegen die elektronische Kennzeichnung als auch die Einzeltierkennzeichnung gebe. AgE