Sachkundenachweis Pflanzenschutz: Erste Fortbildungsveranstaltungen

Nach der neuen Sachkundeverordnung zum Pflanzenschutz, die im Juli 2013 in Kraft getreten ist, muss jeder Sachkundige einen Nachweis besitzen und alle drei Jahre an einer Fortbildungsmaßnahme teilnehmen.

Die ersten Fortbildungsveranstaltungen der Landwirtschaftskammer NRW stießen mit 250 Teilnehmern am Dienstag, den 10.12. in Düren und 200 Teilnehmern am Mittwoch, den 11.12. in Köln-Auweiler auf großes Interesse. Nach den Worten von Heinrich Brockerhoff, Landwirtschaftskammer NRW, müssen in NRW etwa 150.000 Sachkundige geschult werden. Bei einem dreijährigen Rhythmus sind dies 50.000 pro Jahr.

Nachweis bald beantragen

Der Sachkundenachweis muss beim Pflanzenschutzdienst beantragt werden. Nach Eingang der Gebühren von 40 € wird dieser voraussichtlich ab Sommer 2014 verschickt. Antragsformulare gibt es im Internet unter www.pflanzenschutzdienst.de in der Rubrik Sachkunde. „Auch Personen, die etwa aufgrund ihrer Ausbildung (Lehre oder Studium) bereits ­sachkundig sind, benötigen den neuen Sachkundenachweis“, sagte Andrea Claus von der Landwirtschaftskammer NRW.

Ohne Karte keine Sachkunde

Der Antrag muss spätestens bis zum 26. Mai 2015 gestellt worden sein. Wer diesen Termin verpasst, hat noch bis zum 26. November 2015 Gelegenheit dies nachzuholen. Geschieht dies nicht, ist der Landwirt trotz Ausbildung nicht mehr sachkundig und darf keine Pflanzenschutzmittel mehr kaufen und einsetzen. Dann wird eine neue kostenpflichtige Sachkundeprüfung etwa bei der Deula erforderlich.

Darüber hinaus muss im Zeitraum 2013 bis 2015 die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung nachgewiesen werden. Unterbleibt dies, weil etwa der Lohnunternehmer den Pflanzenschutz durchführt, darf der Landwirt keine Pflanzenschutzmittel mehr einsetzen.

Spritzmaßnahmen genau dokumentieren

Wurde der Sachkundenachweis bereits beantragt, verfällt allerdings die Sachkunde nicht. Wird später eine Fortbildungsveranstaltung besucht, können wieder Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden. „Warten Sie aber nicht bis Ende 2015 mit der Fortbildung, denn dann kann es unter Umständen eng werden, wenn alle kurz vor Schluss noch eine Fortbildungsbescheinigung benötigen“, warnte Claus.

Nicht nur die Pflanzenschutz-Sachkunde-Verordnung ist im nächsten Jahr zu beachten. Inge Frentz-Göbbels zeigte, dass bei Prüfungen durch den Pflanzenschutzdienst auf den Betrieben auch die zeitnahen Aufzeichnungen der Spritzmaßnahmen genau kontrolliert werden. Josef Große Enking

Was Sie dabei beachten sollten und weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie in Wochenblatt-Folge 51/52 auf Seite 30/31.