Riesterrente: Zulagenbescheid schon geprüft?

Die Zulagenstelle entzieht Bäuerinnen und Landwirten oft zu Unrecht gewährte Zulagen für ihre Riesterrenten.

Die Zulagenstelle gleicht derzeit bei der Deutschen Rentenversicherung die Anspruchsberechtigung der Riesterzulage ab. Da Landwirte keine Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung einzahlen, passiert Folgendes häufig: Landwirten oder Bäuerinnen werden die bereits gewährten Zulagen der vergangenen Jahre entzogen.

Zwar zahlen die meisten Landwirte und Bäuerinnen in der Regel Beiträge in die Alterskasse, doch ein automatischer Abgleich mit den Alterskassen funktioniert derzeit leider noch nicht. Deshalb geht die Zulagenstelle davon aus, dass keine Zulagenberechtigung vorliegt. Durch den Einzug vermindert sich das Riesterguthaben. Dies sollten Sie anhand der Zulagenbescheide bzw. Kontoauszüge überprüfen.

Festsetzungsantrag stellen

Sind bereits gewährte Zulagen abgezogen worden, sollten Sie sich an Ihren Vermittler (Anbieter) des Riestervertrages wenden. Der Anbieter oder Sie selbst als Riestersparer sollten einen formlosen „Festsetzungsantrag“ auf die Zulagen bei der Zulagenstelle stellen. Den Antrag sollten Sie damit begründen, dass Sie Beiträge in die Alterskasse einzahlen (Mitgliedsnummer der Alterskasse beifügen). Des Weiteren legen Sie den Steuerbescheid des „Vorvorjahres“ der zurückgeforderten Zulage bei (für Zulage 2009 den Steuerbescheid 2007).

Bei Fragen können Sie sich an die Servicehotline der Zulagenstelle, Tel. (0 33 81) 21 22 23 24, die Vorsorgeberater der Landwirtschaftskammer oder des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV) wenden.

Postanschrift: Deutsche Rentenversicherung Bund, Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen, 10868 Berlin. Burkhard Fry

Einen ausführlichen Bericht zum Thema Riesterrente lesen Sie in Wochenblatt-Folge 3/2012 auf Seite 101.