Rentenbank bekommt Staatsgarantie

Die Bundesregierung will der Landwirtschaftlichen Rentenbank in Frankfurt, der zweitgrößten deutschen Förderbank, mit einer Staatsgarantie das Geschäft erleichtern. Damit muss die Rentenbank ihre Investitionen nicht wie andere Banken mit Eigenkapital unterlegen. Dies geht aus einem am Mittwoch vorgestellten Gesetzentwurf hervor, mit dem der Bund die neuen EU-Eigenkapitalregeln für Banken umsetzt, schreibt das "Handelsblatt".

Bisher hatte eine pauschale Haftung des Bundes für die Rentenbank ausgereicht, damit sich die Förderbank für Landwirte und den ländlichen Raum so günstig refinanzieren konnte wie sonst nur die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Doch in den neuen EU-Gesetzen ist diese Absicherung nicht mehr vorgesehen, so das Handelsblatt.

Die Staatsgarantie sorgt bei der Rentenbank nun dafür, dass Banken und andere Großanleger ihre Investitionen etwa in Anleihen weiter nicht mit Eigenkapital unterlegen müssen. Sie sind damit von den Aufsehern offiziell als risikolos anerkannt, weil der deutsche Staat notfalls dafür einsteht. Ohne die Garantie hätten Banken 20 % ihrer angelegten Gelder mit Kapital unterlegen müssen.

Die Landwirtschaftliche Rentenbank hatte 2011 am Kapitalmarkt rund 12 Mrd. € aufgenommen, um vor allem Landwirte mit zinsverbilligten Krediten zu fördern.