Nutzhanf anbauen

Nutzhanf enthält nur wenig psychoaktive Substanz. Deshalb ist der Anbau genehmigungsfrei. Ohne Anbaumeldung geht es aber trotzdem nicht. Wir zeigen, worauf beim Anbau von Nutzhanf noch zu achten ist.

Im Gegensatz zum medizinischen Hanf ist die Hauptverwertung von Nutzhanf nicht die psychoaktive Substanz Tetrahydro­cannabinol (THC), sondern Faser, Öl und Zwischenfrucht. Allerdings müssen Landwirte, die sich auf die Produktion spezialisieren, den Hanfanbau in ihrem Betriebsprämienantrag vermerken und an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) melden. Fehler in der Anmeldung können zu Bußgeldern sowie der Reduktion von Betriebsprämien führen.

Nutz- versus Medizinalhanf

Die Anbaufläche für Nutzhanf hat im vergangenen Jahr mit bundesweit 4496 ha einen neuen Rekord seit Wiederzulassung im Jahr 1996 erreicht. Die Nachfragesteigerung lässt sich vorrangig auf den Bedarf an Hanfsaaten zur Lebensmittelerzeugung und der Extraktion von Cannabidiol (CBD)-Öl aus Blättern zurückführen.

Grundsätzlich sind für den Anbau nur Sorten mit einem Gehalt von weniger als 0,2% der psychoaktiven Substanz THC erlaubt. Damit grenzt er sich deutlich vom Medizinalhanf ab, der auf landwirtschaftlichen Flächen nicht angebaut werden darf.

Zwei Hauptanbauverfahren

Derzeit lässt sich der landwirtschaftliche Hanfanbau in zwei unterschiedliche Verfahren trennen.

  • Der Sommerhanfanbau als Hauptfrucht erfolgt zur Gewinnung von Hanfsaat, Blattmasse oder Fasern und wird klassisch Ende April bis Anfang Mai ausgesät.
  • Seit einigen Jahren ist auch der Anbau als Winterzwischenfrucht möglich. Diese Anbauform dient der Erzeugung textiler...