NRW setzt auf Schmerzmittel bei der Enthornung

Nordrhein-Westfalen will die Anpaarung genetisch hornloser Rinder stärker fördern, damit auf die Enthornung verzichtet werden kann. Außerdem sollen beim Entfernen der Hornanlage auch bei Kälbern in den ersten Lebenswochen Schmerzmittel eingesetzt werden.

Zum Thema Enthornung bei Rindern hat das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium mit beteiligten Organisationen und Verbänden eine Vereinbarung am Mittwoch dieser Woche beschlossen und in einer Erklärung festgehalten.

Folgende Eckpunkte enthält die "Düsseldorfer Erklärung":

  • Entfernen der Hornanlage (§ 5 Abs. 3 Nummer 2 Tierschutzgesetz) nur noch mit Schmerzmittel.
  • Intensive Aufklärungsarbeit über die Chancen und Möglichkeiten der Anpaarung genetisch hornloser Bullen unter Beteiligung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.
  • Preisnachlass auf den Verkaufspreis für Sperma von genetisch hornlosen Besamungsbullen durch die Rinder- Union West (RUW) eG im Rahmen einer „Rabattaktion“.
  • Ermäßigte Gebühren für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für das Enthornen in Betrieben des ökologischen Landbaus bei Anpaarung genetisch hornloser Bullen.
  • Unterstützung durch das NRW-Fachministerium in Form diverser Programme sowie Informations- und Beratungsinitiativen.
  • Jährliche Überprüfung des Zuchtfortschritts der Hornlosigkeit in NRW.

Diese Vereinbarung gilt nur für Verfahren, die die Hornlosigkeit unmittelbar betreffen. Das heißt, die Haltung behornter Tiere bleibt hiervon unberührt.