Schutzwürdige Biotope in Nordrhein-Westfalen

NRW: Biotopkartierung 2019 startet

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) lässt besonders naturnahe Freiflächen begutachten und kartieren. Die beauftragten Experten dürfen dazu in den ausgewählten Bereichen NRWs Grundstücke betreten.

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) führt in den nächsten Wochen die jährliche Biotopkartierung durch. Wie die Behörde am vergangenen Donnerstag (18.4.) dazu ausführte, werden in diesem Rahmen wissenschaftliche Daten von geschützten und schutzwürdigen Biotopen im Land gesammelt und in das dafürvorgesehene Kataster eingepflegt.

Zur Erhebung und Kartierung wird von Fachbüros durchgeführt. Die beauftragten Experten dürfen nach § 73 des Landesnaturschutzgesetzes in den ausgewählten Bereichen NRWs Grundstücke für diese Arbeit betreten. Jeder Mitarbeiter müsse sich aber entsprechend ausweisen können, teilte das LANUV mit.

Das Biotopkataster
Mit Hilfes des Katasters können Behörden beispielsweise erkennen, wo in ihrem Bereich geschützte Biotope liegen. Ziel sei es, die Planungssicherheit für Vorhaben aller Art sicherzustellen, die auf freien Flächen umgesetzt werden sollten. Die Aktualität der Daten ist daher nach Angaben des LANUV unabdingbar und die Durchführung der Biotopkartierung eine gesetzliche Aufgabe. Das Biotopkataster ist öffentlich und kann online eingesehen werden. Eine Liste der aktuellen Kartiervorhaben finden Sie hier.

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