Muss das Land Kyrill-Holz liefern?

Am 11. November wird es spannend: In einer öffentlichen Sitzung wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Brüssel sein Urteil zu den Lieferverträgen bekanntgeben, die das Land Nordrhein-Westfalen 2007 mit der österreichischen Klausner-Gruppe vereinbart hat. Den Verhandlungstermin hat das Gericht jetzt auf seiner Internetseite bekanntgegeben.

Nach den überaus starken Sturmschäden durch den Orkan „Kyrill“ hatte die damalige schwarz-gelbe Landesregierung 2007 mit der Klausner-Gruppe eine jährliche Lieferung von 500.000 Festmeter Fichtenstammholz vereinbart. Zwei Jahre später erklärte das Land den Rücktritt von diesem Rahmenkaufvertrag, weil Klausner das Holz teilweise nicht abnahm. Überdies wollte das Land auch Schaden von der heimischen holzverarbeitenden Industrie abwenden.

Die Klausner-Gruppe indes pocht auf Einhaltung der Verträge. Mit ihrer Klage erhielt sie bereits Ende 2012 vor dem Oberlandesgericht Hamm Recht. Es stellte fest, dass die Verträge weiterhin gültig sind. Die Klausner-Gruppe forderte anschließend 56 Mio. € Schadenersatz sowie eine Nachlieferung von Fichtenstammholz für den Zeitraum von 2010 bis Februar 2013.

Nach dem Urteil ist vor dem Urteil

In einem weiteren Verfahren beschloss das Landgericht Münster, das Verfahren ruhen und die Verträge zwischen dem Land und dem Unternehmen vom EuGH prüfen zu lassen. Es soll klären, ob die Verträge gegen europäisches Beihilferecht verstoßen. Nach der Bekanntgabe der EuGH-Entscheidung am 11. November 2015 wird das Landgericht in Münster das seit September 2014 ruhende Verfahren wieder aufnehmen und über die Schadensersatzforderung Klausners von 56 Mio € und mögliche Holzlieferungen in dieser Instanz sein Urteil sprechen. Str.