Mit dem Agrar-Lkw schneller unterwegs

Schlepper oder Lkw, mit welchem Fahrzeug lassen sich landwirtschaftliche Produkte am günstigsten transportieren? Eine Frage, die Lohnunternehmer brennend interessiert. Aber auch für Landwirte sind Antworten auf diese Frage wichtig, denn sie zahlen die Rechnung.

Lohnunternehmer sind heute in den meisten Fällen nicht nur Dienstleister für die klassischen Arbeiten auf dem Acker und Grünland, sie sind gleichzeitig Transportunternehmer – denn die Landwirtschaft transportiert jährlich mehr Tonnage als Bahn und Binnenschifffahrt zusammen. Ein Teil davon ist Lohnunternehmergeschäft, bei dem jeder Cent zählt.

Lkw verbraucht weniger Sprit als ein Traktor

Einsparungen erhoffen sich Lohnunternehmer durch den Einsatz von Lkws bzw. speziellen Agrar-Lkws statt des klassischen Traktors. Prof. Ludwig Volk von der Fachhochschule Soest meint dazu: „Was den Einsatz von Agrar-Lkws angeht, sind wir in Deutschland Nachzügler. In anderen Ländern werden Lkws viel häufiger in der Landwirtschaft eingesetzt.“

Ihr Vorteil ist die spezielle Ausrichtung auf den Transport. Im Gegensatz zu Traktoren ist der Lkw keine Kompromissmaschine. Prof. Volk nennt Zahlen: Der Dieselverbrauch eines Lkws beträgt auf der Straße voll ausgeladen zum Beispiel nur etwa 75 % des Dieselverbrauchs eines Traktors. Darüber hinaus ist der Lkw leiser, komfortabler sowie in der Anschaffung und Unterhaltung preiswerter. Prof. Volk ist überzeugt, dass sich Lkws durchsetzen werden, weil auch in anderen Bereichen der Landwirtschaft Spezialmaschinen inzwischen Standard sind.

Was ist ein Agrar-Lkw?

Eine spezielle Kategorie der Lkws sind die sogenannten Agrar-Lkws. Sie zeichnen sich durch folgende Merkmale aus:

  • Zulassung als land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine,
  • zu fahren mit Fahrerlaubnisklasse T,
  • breite, radiale Singlereifen mit Zulassung für mindestens 60 km/h,
  • hohe Nutzlast bei geringem Leergewicht,
  • verstärkte Rahmen, Achsen, Getriebe und Kühlereinheiten,
  • kupplungsunabhängige Nebenantriebe für Ölpumpen,
  • hydraulische Steuergeräte,
  • eventuell Zapfwellenantrieb.


Um Missverständnissen vorzu­beugen: Nicht jeder Lkw ist ein Agrar-­Lkw. Lkws können nach Aussagen von Martin Vaupel, Landwirtschaftskammer Niedersachsen, nur als landwirtschaftliche Zugmaschinen zugelassen werden, wenn eine Anhängekupplung, zum Beispiel ein Kugelkopf (keine Sattelplatte), Zapfwelle oder Hydraulikanschlüsse, Unterlenker oder eine Hilfsladefläche vorhanden sind.

Die Privilegien eines Agrar-­Lkws – Fahren mit Fahrerlaubnisklasse T und Steuerbefreiung – bringen allerdings auch Nachteile mit sich. So werden Kugelkupplungen beispielsweise ohne Sondergenehmigung nur für eine Stützlast von 2 t zugelassen. Torsten Wobser