Mindeststandards für Putenhaltung

Der Bundesrat will verbindliche Vorschriften für die Haltung von Mastputen.

Wie erwartet hat die Länderkammer heute einen von Nordrhein-Westfalen eingebrachten Entwurf zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung beschlossen, der jetzt der Bundesregierung zugeleitet wird.

„Um die Haltungsbedingungen von Puten zu verbessern und damit die Gesundheit der Tiere zu schützen, benötigen wir rechtlich einwandfreie Vorgaben“, erklärte der nordrhein-westfälische Landwirtschaftsminister Johannes Remmel. Er sieht jetzt die Bundesregierung am Zug, die Aufforderung des Bundesrats rasch umzusetzen.

Die Bundesregierung dürfe sich nicht länger hinter freiwilligen Vereinbarungen verstecken, forderte der Grünen-Politiker. Benötigt würden stattdessen verbindliche Mindeststandards für die Putenhaltung, die auch kontrolliert und eingefordert werden könnten.

Der Bundesratsentwurf sieht Regelungen für die Mindestgröße, die Bodengestaltung und die Strukturierung von Haltungseinrichtungen sowie für die Fütterung, das Stallklima und die Betreuung der Mastputen vor. Zudem sollen Halter von Mastputen die erforderliche Sachkunde nachweisen müssen. AgE