Landgestüt: Durchsuchung bei Hauptlieferanten

Im Zuge der Ermittlungen im NRW-Landgestüt Warendorf wurde eine Reitanlage in Menslage durchsucht. Der Eigentümer war in den vergangenen Jahren Hauptlieferant von Hengsten für das Warendorfer Gestüt.

Im Zuge der Ermittlungen im NRW-Landgestüt Warendorf wurde eine Reitanlage in Menslage, Landkreis Osnabrück, durchsucht. Der Eigentümer war in den vergangenen Jahren Hauptlieferant von Hengsten für das Warendorfer Gestüt.

Im Fall des Verdachtes der Vorteilsannahme gegen die drei ehemaligen leitenden Mitarbeiter des Nordrhein-Westfälischen Landgestütes in Warendorf weiten sich die Ermittlungen aus. Wie Oberstaatsanwalt Martin Boitzenhardt aus Münster auf Anfrage des Wochenblattes bestätigt hat, wurde am vergangenen Donnerstag die Reitanlage eines Pferdehändlers in Menslage im Landkreis Osnabrück im Zusammenhang mit den Ermittlungen von Beamten des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen durchsucht und umfangreiches Material sichergestellt.

Der Menslager Pferdehändler, der auch als Züchter und Aufzüchter von Hengsten bekannt ist, war in den vergangenen Jahren Hauptlieferant von Hengsten für das Landgestüt. Zeitweise kamen gut ein Viertel der Warmbluthengste im Warendorfer Landgestüt aus seiner Zucht oder Aufzucht.

Schweigen zum Stand der Ermittlungen

Weitere Hintergründe der Durchsuchungsaktion in Menslage sowie zum Stand der Ermittlungen gegen die drei Verdächtigen nannte Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt nicht. Er verwies lediglich darauf, dass die Aktion im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen die drei Mitarbeiter des Landgestütes stehe.

Mitte Februar dieses Jahres waren Büros und Privaträume der Leiterin des Landgestütes, ihres Stellvertreters und Verwaltungschefs sowie des ersten Hauptberittmeisters durchsucht worden. Auch dabei waren zahlreiche Unterlagen und Dateien beschlagnahmt worden.

Ende noch offen

Das NRW-Umweltministerium als vorgesetzte Behörde des Landgestütes sprach seinerzeit unmittelbar nach der Aktion eine Suspendierung gegen alle drei Verdächtigen aus, die bis heute anhält. Von Seiten der Staatsanwaltschaft hieß es damals, dass der begründete Anfangsverdacht der Vorteilsannahme im Zusammenhang mit Reisen in das arabische Katar gegen die drei Betroffenen bestehe. Weitere Details wurden seitdem weder vom Ministerium noch den ermittelnden Strafverfolgungsbehörden genannt.

Die Durchsuchungsaktion in Menslage scheint nun die bereits seit einiger Zeit bestehende Vermutung zu erhärten, dass sich die Ermittlungen über die Katar-Reisen hinaus auch auf andere Bereiche erstrecken. Thomas Hartwig