Landesregierung stimmt Wassergesetz zu

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat dem Entwurf für das neue Landeswassergesetz zugestimmt. Die nun folgende parlamentarische Beratung soll bis zum Sommer abgeschlossen sein.

Bereits im Juni vergangenen Jahres hatte Landwirtschaftsminister Johannes Remmel die Eckpunkte für die Gesetzesnovelle vorgelegt. Die Landesregierung wolle mit der Novellierung die heimische Wasserwirtschaft zukunftsfähig machen, den Weg zu lebendigen Gewässern ebnen und die Qualität des Grundwassers entscheidend verbessern, betonte der Minister.

Mit dem neuen Landeswassergesetz kommen auf die nordrhein-westfälischen Landwirte weitere Beschränkungen im Ackerbau zu. So sollen gemäß dem Entwurf der Ackerbau sowie der Einsatz und die Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln in einem Schutzstreifen von 5 m um Gewässer verboten werden. Eine Übergangszeit soll hier bis 2022 gelten.

Verabschiedung "auf jeden Fall in diesem Jahr"

In der Landwirtschaft stoßen die mit dem geplanten Landeswassergesetz geplanten Änderungen auf breite Ablehnung. Zuletzt hatte das Aktionsbündnis Ländlicher Raum, dem mittlerweile 17 Organisationen aus Landwirtschaft, Grundbesitzern, Forst, Gartenbau, Jagd und Fischerei angehören, Mitte Januar die damit verbundenen Eingriffe in das Eigentum und in die aktive Bewirtschaftung der Flächen scharf kritisiert. Ein Sprecher des Düsseldorfer Agrarressorts erklärte gegenüber dem Nachrichtendienst Agra-Europe auf Anfrage, dass das Landeswassergesetz, „wenn es gut geht“, noch vor der Sommerpause vom Landtag verabschiedet werde, „aber auf jeden Fall noch in diesem Jahr“. AgE


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