Krtitik am deutschen Reviersystem

Wird mit der gesetzlichen Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft das Grundrecht auf Schutz des Eigentums verletzt? Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat zumindest in einem aktuellen Urteil so entschieden.

Der Beschwerdeführer, ein Grundstückseigentümer und Jagdgegner aus Rheinland-Pfalz, war in Deutschland in allen Instanzen – bis hin zum Bundesverfassungsgericht – unterlegen. Daraufhin hatte er Beschwerde zum EGMR erhoben.

Anders als noch die kleine Kammer des Gerichtshofs in ihrem Urteil vom 20. Januar 2011 im gleichen Verfahren, entschied nun die Große Kammer am 26. Juni 2012, dass mit der gesetzlichen Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft das Grundrecht auf Schutz des Eigentums verletzt wurde, meldet der Deutsche Jagdschutz-Verband (DJV) auf seiner Internetseite.

Fischer bedauert Entscheidung

DJV-Präsident Hartwig Fischer bedauerte die Entscheidung, betont aber auch, dass der EGMR – wie schon in seinen bisherigen Entscheidungen aus den Jahren 1999 und 2007 – die Notwendigkeit der grundstücksübergreifenden Jagd anerkannt habe. Der Gerichtshof habe das Reviersystem mit der Hegeverpflichtung und mit dem Prinzip der flächendeckenden Bejagung nicht grundsätzlich für unvereinbar mit der Menschenrechtskonvention erklärt.

Eine Beseitigung des bewährten Reviersystems hätte fatale Folgen für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Jagd, hieß es seitens des DJV. Die Beseitigung des Reviersystems habe der EGMR aber gerade nicht gefordert.

Keine voreiligen Schlüsse ziehen

Der DJV fordert die Regierung von Bund und Ländern auf, nun keine voreiligen Schlüsse zu ziehen, sondern das Urteil erst einmal genau zu analysieren. Der Verband werde sich vernünftigen Lösungen nicht verweigern. Der DJV hatte ebenso wie die Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer als Drittbeteiligter am Verfahren vor dem EGMR teilgenommen. bp