Journalist nicht Schuld am Tod von Nerzen

Das Bonner Landgericht hat die Schadensersatzklage eines westfälischen Nerzzüchters gegen einen Fernsehjournalisten abgewiesen. Der Züchter aus Hörstel (Kreis Steinfurt) hatte dem Journalisten vorgeworfen, bei einem unerbetenen Besuch auf der Nerzfarm bei den Tieren für Stress gesorgt zu haben. Infolgedessen sollen rund 1400 Tieren verendet sein.

Wie das Justizportal NRW in einer Pressemeldung schreibt, forderte der Nerzzüchter von dem Mann aus Sankt Augustin (Rhein-Sieg-Kreis) 22.000 € Schadensersatz. Nach dem Urteil vom Dienstag dieser Woche konnte der Kläger aber nicht nachweisen, dass die Tiere durch den Besuch des Kamerateams verendeten. So hatte beispielsweise keiner seiner Mitarbeiter auf der Nerzfarm ein Massensterben beobachtet.

Der 31-jährige Journalist hatte die Farm im Zuge einer Recherche zu artgerechter Tierhaltung besucht. Der Journalist versteht den Prozess als einen Versuch, ihn in seiner Arbeit einzuschüchtern. Nach dem Urteil kündigte er eine Klage wegen Betrugs gegen den Nerzzüchter an.