Illegale Falle: LJV-Präsidiumsmitglied lässt Ämter ruhen

Der Fund einer illegalen Greifvogelfalle in Albersloh im Kreis Warendorf sorgte in der vergangenen Woche für Wirbel in Jägerkreisen. Denn ein Präsidiumsmitglied des Landesjagdverbandes (LJV) NRW wird verdächtigt, mit einem sogenannten Habichtskorb illegal Jagd auf geschützte Greifvögel gemacht zu haben.

Der Jäger, der den Regierungsbezirk Münster im LJV-Vorstand vertritt, hat dem LJV mittgeteilt, dass er sich keines Fehlverhaltens bewusst sei. Er wolle Anzeige wegen falscher Verdächtigungen und sämtlicher sonst in Betracht kommender Straftaten erstatten. Gleichwohl hat er angekündigt, Ämter solange ruhen lassen, bis der Vorfall geklärt ist.

Was bisher geschah

Das "Komitee gegen den Vogelmord" hatte die Polizei am Dienstag vergangener Woche über die Falle informiert. Als die Polizeibeamten am Fallenstandort ankamen, habe der 61-jährige Pächter des Grundstücks einen toten Fasan in der Hand, den er aus der Greifvogelfalle entfernt hatte, so beschreibt der Polizeibericht den Sachverhalt und weiter: Auf dem Grundstück fanden die Einsatzkräfte zwei weitere Lebendfallen. Die Polizei stellte die Greifvogelfalle sicher und leitete ein Strafverfahren gegen den Pächter ein.

Wie die Falle mit der Person in Zusammenhang steht, sei noch ungeklärt, hieß es von Seiten des LJV. Der derzeitige Stand der Ermittlungen sei dem Verband nicht bekannt.

Greifvogelfang ist eine Straftat

Der LJV distanzierte sich im Gespräch mit dem Wochenblatt vom illegalen Greifvogelfang. Bereits 2005 hat der LJV gemeinsam mit Tier- und Naturschützern sowie dem Umweltministerium eine Resolution unterschrieben, die "Düsseldorfer Erklärung" gegen illegale Greifvogelverfolgung in NRW.

Greifvögel gehören zu den durch das Bundesnaturschutzgesetz streng geschützten Tierarten. Wer sie fängt oder tötet, begeht eine Straftat, die mit Geld- und auch Haftstrafen geahndet werden kann, heißt es in der Pressemitteilung des Komitees gegen den Vogelmord. Das Komitee betreibt nach eigenen Angaben mit finanzieller Unterstützung des Bundesamtes für Naturschutz ein bundesweites Monitoring solcher Fälle und führt regelmäßig Kontrollen in bekannten „Problemrevieren“ durch. Prö