Hofgebäude ohne Versicherungsschutz

Jahrzehntelang waren die Gebäude eines Nebenerwerbshofes bei der Provinzial versichert. Nach dem vierten Brandschaden innerhalb eines Jahres, kündigte die Versicherung.

Die Provinzial kündigte den Eigentümern alle Policen (Hofgebäude, Wohngebäude, Hausratversicherung). „Der nachhaltig schlechte Schadenverlauf zwingt uns, das langjährige Versicherungsverhältnis aufzulösen“.

Nun möchte die Familie jedoch hinter dem Wohnhaus eine massive Halle (35 x 20 m) bauen. Darin will sie Schlepper und Geräte unterstellen und wenige Heu- und Strohballen für die Pferde lagern. Das Problem: Keine Versicherung ist bereit, die Hofgebäude und die geplante Scheune umfassend zu versichern, also auch gegen das Risiko Brandstiftung.

Vertragsfreiheit am Versicherungsmarkt

Der Markt für Versicherungen ist seit Juli 1994 dereguliert, teilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft zu diesem Thema mit, es herrsche Vertragsfreiheit. Keine Behörde könne eine private Versicherung zwingen, bestimmte Gebäude gegen das Feuerrisiko zu versichern.

Auch der Petitionsausschuss des Bundestages sieht das ähnlich und wies eine Eingabe der Familie zurück. Im deutschen Zivilrecht gelte der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Im Bereich der Schadenversicherungen gebe es nur in ganz wenigen Ausnahmefällen einen Abschlusszwang für den Versicherer, etwa für die Kfz-Haftpflichtversicherung, teilt das Bundesfinanzministerium mit. Da durch die Inbetriebnahme eines Kfz auch Dritte gefährdet werden können, habe der Gesetzgeber die Haftpflichtversicherung als Pflichtversicherung ausgestaltet.

Kein gesetzlicher Abschlusszwang

Eine Feuerversicherung diene dagegen ausschließlich der Absicherung des Versicherungsnehmers selbst, nicht aber Dritten. Hier gebe es keinen gesetzlichen Abschlusszwang. Würde es einen solchen geben, würde man das Risiko zulasten der Versicherung und der Gemeinschaft der Versicherten verlagern, heisst es in der Antwort des Petitionsausschusses. As

Einen ausführlichen Bericht zum Thema Versicherungsschutz lesen Sie im aktuellen Wochenblatt, Folge 20/2010, auf der Seite 99.