Hofabgabeklausel: faktisch abgeschafft

Für nahezu zwei Drittel der Betriebe werde das Hofabgabeerfordernis mit Inkrafttreten der Neuregelung zum Jahresanfang 2016 faktisch abgeschafft, nachdem sie bislang noch für gut 60 % der Betriebe relevant gewesen sei, erklärte der Wissenschaftler in seiner Stellungnahme zur heutigen Öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales.

Als Ursache nannte der Wissenschaftler die erweiterte Abgabemöglichkeit zwischen Ehegatten. Sie eröffne einer großen Anzahl von Landwirten die Möglichkeit, das Abgabeerfordernis zu erfüllen und Rente zu beziehen, ohne dass sich an der tatsächlichen Bewirtschaftung der Betriebe etwas ändere.

36% der Betriebe weiter voll betroffen

Unverändert voll vom Abgabeerfordernis betroffen bleiben laut Mehl alleinstehende AdL-versicherte Landwirte. Damit werde rund ein Fünftel der Betriebe weiterhin abgeben müssen, um rentenberechtigt zu werden. Ehepaare, bei denen beide Partner AdL-versichert seien, wären auch nach der Neuregelung noch teilweise betroffen, weil bei Nichtabgabe nur einer von beiden Partnern Rente beziehen könne.

Dies seien 15 % der Betriebe. Insgesamt seien damit 36 % der Betriebe, die weiterhin voll oder teilweise vom Hofabgabeerfordernis betroffen. Sie könnten allerdings die weiteren Elemente der Neugestaltung nutzen, im Einzelnen den erhöhten Rückbehalt, die Anhebung der Rentenanwartschaften bei verspäteter Inanspruchnahme der Rente sowie die erweiterte Möglichkeit der Abgabe in ein Gemeinschaftsunternehmen. AgE