Grundkötter freigesprochen

Der „Viehhändler-Prozess“ vor dem Landgericht Münster endete am Montag mit einem Freispruch für Lothar Grundkötter aus Ennigerloh (Kreis Warendorf). Der zweite Angeklagte dagegen, der aus Polen stammende deutsche Staatsbürger Gregor Grobara, wurde wegen versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Grobara am 11. November des vergangenen Jahres einen Anschlag auf den Viehhändler Albert V. aus Nordkirchen-Südkirchen (Kreis Coesfeld) verübt hat, bei dem dieser beinahe ums Leben gekommen wäre. Nach Überzeugung der Richter hat Grobara mit der Absicht auf V. geschossen, den Viehhändler zu töten. Die Aussage des Angeklagten, er habe Albert V. lediglich ausrauben wollen, bewerteten sie als unglaubwürdig.

Lothar Grundkötter war von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt worden, das Attentat auf V. in Auftrag gegeben zu haben. „Im Zweifel für den Angeklagten“, urteilten jedoch die Richter. Es sei möglich, dass Grobara keinen Mordauftrag von Grundkötter erhalten, sondern aus eigenem Antrieb gehandelt habe. Es ließen sich – trotz zahlreicher Kontakte vor und nach der Tat zwischen beiden Angeklagten – keine Belege dafür finden, dass Grundkötter den Attentäter beauftragt hat.

Die Staatsanwaltschaft hat angekündigt, gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen. Dörte Quinckhardt