Geflügelpest: Ställe bleiben geschlossen

Die Stallpflicht für Geflügel im Landkreis Vechta ist auf unbestimmte Zeit verlängert worden. Wie der Landkreis mitteilte, ist bis auf Weiteres sämtliches Geflügel in geschlossenen Ställen oder in einer entsprechenden Schutzvorrichtung gegen Wildvögel zu halten.

Für den Landkreis Vechta besteht aufgrund des Wildvogelzuges noch immer eine Gefährdungslage. Bei einer Risikobewertung sei man zu der Auffassung gelangt, dass es im Verlauf des aktuellen Geflügelpestgeschehens in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Sachsen-Anhalt "aviäre Influenzafälle" bei Wildvögeln gegeben habe, so die Begründung des Landratsamtes. Das klingt bedrohlich, aber. "Aviär" bedeutet nichts anderes als "durch die Luft verbreitet".

H5N8 in Anklam festgestellt

Im Landkreis Vechta ist die Vogelgrippe bisher nicht aufgetreten. Eine unbefristete Aufstallung gilt bereits in den Landkreisen Cloppenburg, Oldenburg, Emsland und der Grafschaft Bentheim. In jüngerer Zeit seien neue Vogelgrippefälle aus dem Kreis Aurich und der Region Anklam in Mecklenburg-Vorpommern gemeldet worden. Im ersten Fall handelte es sich um eine verendete Möwe, die bei Greetsiel aufgefunden wurde.

In der Region Anklam in Mecklenburg-Vorpommern wurde in der vergangenen Woche ein zweiter Ausbruch der hochansteckende H5N8-Virus in einer Kleinstgeflügelhaltung nachgewiesen. Das Sperrgebiet und die Beobachtungszone wurden nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums in Schwerin entsprechend ausgeweitet.

Brandenburg: Stallpflicht aufgehoben

In Brandenburg hat das Verbraucherschutzministerium in Potsdam dagegen die Stallpflicht aufgehoben. Die Landkreise können nun selbständig über etwaige Auflagen entscheiden. Es habe bislang keine Fälle von Geflügelpest in Brandenburg gegeben, hieß es aus dem Ministerium. Im Umkreis der Feuchtgebiete Unteres Odertal und Peitzer Teiche mit besonders vielen Wildvögeln müsse das Geflügel aber weiter im Stall bleiben. AgE


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