Geflügelpest H5N8: Aufstallpflicht gelockert

Das Düsseldorfer Landwirtschaftsministerium hat seine Vorgaben für die Aufstallung von Geflügel aufgehoben. Zuständig sind nun wieder Kreise und kreisfreie Städte. Das Ministerium mahnt aber weiterhin zu "größter Sorgfalt".

Das Düsseldorfer Landwirtschaftsministerium hat seine Vorgaben für die Aufstallung von Geflügel aufgehoben. Nach einer Mitteilung des Ministeriums liegt die Entscheidung, ob in einzelnen Regionen Geflügel weiterhin eingesperrt bleibt, ab sofort bei den Kreisen und kreisfreien Städten im Land. Geflügelhalter sollten sich bei Fragen an die zuständigen lokalen Ämter zu wenden.

Das Ministerium ruft alle Geflügelhalter weiterhin "zur größten Sorgfalt bei der Hygiene" auf. Die konsequente Beachtung der Hygienemaßnahmen biete "unabhängig von einer Aufstallung" den besten Schutz vor einer Einschleppung der Geflügelpest. Dies gelte für kommerzielle und Hobby-Haltungen gleichermaßen, heißt es in der Mitteilung.

Die Meldungen über neue Fälle bei Wildvögeln und auch Hausgeflügel außerhalb Nordrhein-Westfalens zeigten, dass das Geflügelpest-Virus H5N8 immer noch vorhanden ist und auch jederzeit wieder aktiv werden könne. MKULNV NRW / Str.


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