Fristverlängerung für ältere Schafe und Ziegen

Schaf- und Ziegenhalter müssen Tiere, die vor 2010 geboren wurden, erst ab 2015 auf Transporten einzeln überwachen. Diesen Aufschub hat vergangene Woche der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit (SCoFCAH) gewährt.

Bislang war vorgesehen, dass bis Ende 2009 geborene Schafe und Ziegen spätestens ab 2012 unter die Einzeltiererfassung fallen, beispielsweise auf dem Weg zum Schlachthof. Für kleine Wiederkäuer, die nach dem 31. Dezember 2009 geboren wurden, gilt bereits heute die Pflicht zur Anbringung eines elektronischen Senders zur Erfassung sämtlicher Transporte. Hintergrund sind seuchenrechtliche Bestimmungen.

Die Verlängerung der Fristen für ältere Tiere kam auf Druck mehrerer Mitgliedstaaten, insbesondere Großbritanniens, zustande. AgE