Fohlen fristgerecht identifizieren

Pferdebesitzer sollten ihre Fohlen rechtzeitig innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt identifizieren lassen. Denn das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium hat alle Pferdezuchtverbände angewiesen, künftig nur noch einen Ersatzpass für zu spät gemeldete Fohlen auszustellen.

Zudem müssen die Nachzügler an das zuständige Veterinäramt gemeldet werden, da die Fristüberschreitung als sogenannter bußgeldbewehrter Verstoß gilt. Hintergrund dieser verschärften Maßnahme ist, dass zu viele Tierhalter den Antrag auf Erstidentifizierung zu spät stellen.

Generell müssen alle Equiden, die nach dem 30. Juni 2009 geboren wurden, vor dem 31. Dezember des Geburtsjahres bzw. innerhalb von sechs Monaten nach dem Geburtstermin identifiziert werden. KB