Es geht ums Wasser

Mehr lebendige Gewässer soll es in Nordrhein-Westfalen geben. Dafür haben Minister Johannes Remmel und sein Umweltministerium den Entwurf eines Maßnahmekatalogs herausgegeben. Dieser ist Teil des 2. Bewirtschaftungsplans zur EG-Wasserrahmenrichtlinie und umfasst mehr als 12.000 verschiedene Programmmaßnahmen.

Zu geplanten Maßnahmen-Kategorien bis 2021 zählen unter anderem:

  • Renaturierung mit teilweiser kompletter Neugestaltung von Gewässer und damit Verbesserung der Lebensräume für Tiere und Pflanzen (Habitatverbesserung)
  • Rückbau von Wehren und Anlegen von Fischaufstiegen
  • Maßnahmen zur Auen-Entwicklung
  • Anschluss von Seiten- und Altarmen bei Fließgewässern
  • Ausbau kommunaler Kläranlagen zur Reduzierung der Phosphateinträge sowie bei Bedarf Ertüchtigung zur Elimierung von Mikroschadstoffen
  • Sanierung von Altlasten-Standorten, die die Grundwasserqualität derzeit beeinflussen
  • Anlage von Gewässerschutzstreifen, um Nährstoffeinträge in die Gewässer zu reduzieren
  • Reduzierung der Nährstoffeinträge in das Grundwasser aus der Landwirtschaft, etwa durch Verringerung des Düngereinsatzes.

Um die Bürger einzubeziehen, wurde eine Öffentlichkeitsbeteiligung gestartet. Bis zum 22. Juni 2015 können Kommunen, Verbände, Vereine sowie Bürgerinnen und Bürger zu den mehr als 12.000 verschiedenen Programm-Maßnahmen des 2. Bewirtschaftungsplans, der von 2016 bis 2021 gelten soll, Stellung nehmen.

"Lebendige Gewässer"

Allein 80 Mio. € werden jedes Jahr über das Programm „Lebendige Gewässer“ in die Renaturierung in NRW investiert. Damit wird nach Auskunft des Ministeriums auch ein wichtiger Beitrag zum Hochwasserschutz geleistet.

Eine der Maßnahmen: Die Flüsse sollen mit unterschiedlichen Maßnahmen ihren natürlichen Charakter und damit ein Stück der natürlichen Wasserlandschaft zurückerhalten. Bis 2027 sollen im Rahmen des Programms „Lebendige Gewässer“ rund 2.200 Gewässerkilometer wieder renaturiert werden.

Hier können Sie Stellungnahmen abgeben.