Eisenbahnschwellen: Milde Urteile gegen Bahnausrüster

Das Landgericht Osnabrück hat die vom Amtsgericht Osnabrück verhängten Urteile im Fall der verbotswidrig in den Verkehr gebrachten Eisenbahnschwellen gegen Hermann-Josef S. und seinen Sohn Christian abgemildert.

Am 4. Januar 2012 hat die Kammer den Bahnausrüster aus Tecklenburg zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt, weil er in drei Fällen teerölhaltige Eisenbahnschwellen vorsätzlich verbotswidrig in den Verkehr gebracht hat. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Sein Sohn Christian wurde wegen Beihilfe zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 40 € verurteilt. Vom Betrugsvorwurf wurden beide Angeklagten freigesprochen.

Giftstoffe in Weidepfählen

Der Bahnausrüster handelt seit Jahren mit ausrangierten Eisenbahnschwellen, die er zum großen Teil an Pferdebetriebe verkauft. Die als Weidepfähle genutzten Schwellen enthielten zum Teil giftige PAK (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe). Weil in einigen (nachgewiesenen) Fällen die Grenzwerte für die Giftstoffe überschritten waren, durfte der Händler die Schwellen nicht in den Verkehr bringen.

Als die Verkäufe bekannt wurden, mussten einige Käufer bereits eingebaute Schwellen wieder herausreißen und entsorgen. Hermann-Josef S. will jeden Käufer vor der Auslieferung über die mögliche Verwendung aufgeklärt haben, was ihm der Staatsanwalt aber nicht abnahm. In den Gerichtsverhandlungen (siehe Wochenblatt-Folgen 47 und 51/2011) wurde gestritten, ob von den 30 bis 40 Jahre alten Bahnschwellen heute noch relevante Umweltgefahren ausgehen. Ferner wurde gefragt, warum die Deutsche Bahn AG oder deren Tochterunternehmen die giftigen Schwellen an private Verwertungsfirmen abgeben darf. As