Einzeltierkennzeichnung: Geringe Erfolgsaussicht für Berufsschäferklage

Die Bemühung der Berufsschäfer, die obligatorische elektronische Einzeltierkennzeichnung durch den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zu kippen, könnte scheitern. Im Schlussantrag empfiehlt der Generalanwalt die 2004 auf EU-Ebene beschlossene elektronische Einzeltierkennzeichnung bei Schafen und Ziegen „nicht für ungültig“ zu erklären.

Vielmehr sollen die bisherigen Ausnahmen für Mitgliedstaaten mit kleineren Tierbeständen abgeschafft und auch dort die verpflichtende elektronische Kennzeichnung eingeführt werden. Ein Halter von 450 Mutterschafen hatte vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart gegen die Pflicht zur elektronischen Einzeltierkennzeichnung geklagt. Baden-Württemberg gab die Beschwerde nach Brüssel weiter und wollte vom EuGH wissen, ob die Kennzeichnungspflicht für Schafe mit höherrangigem Unionsrecht vereinbar und damit gültig ist.

Fehlerhafte Technik

In der Klage hatte die juristische Vertretung des Schäfers vor allem damit argumentiert, dass das System der Einzeltierkennzeichnung die Bekämpfung von Tierseuchen nicht verbessert, sondern aufgrund der Fehleranfälligkeit der komplizierten Lese- und Auswertetechnik eher noch gefährdet. Zudem kritisierte der beauftragte Rechtsanwalt die Ungleichbehandlung von Schafen und Ziegen mit Rindern oder Schweinen.

Die Schlussanträge des Generalstaatsanwaltes sind unverbindliche Empfehlungen an den Gerichtshof. Allerdings folgen die Richter in mehr als 90 % der Fälle den Schlussanträgen. AgE