Deutschland hält an BSE-Tests bei gesunden Tieren fest

Deutschland wird weiterhin auch gesunde Schlachtrinder auf Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE) testen. Das hat der Bundesrat in der vergangenen Woche beschlossen. Dabei hatte die EU-Kommission den Mitgliedstaaten freigestellt, ganz auf BSE-Tests an gesunden Tieren zu verzichten oder eigene Regeln für das Testalter zu treffen.

Einige EU-Länder haben von der Möglichkeit gebraucht gemacht und wollen künftig auf Tests an gesunden Schlachtrindern verzichten. Deutschland hält jedoch an den systematischen Tests fest; immerhin wurde das Testalter von 72 Monate auf 96 Monate angehoben.

Hintergrund der Brüssler Entscheidung ist der europaweite Rückgang an Neuinfektionen in den vergangenen Jahren. Nach Einschätzung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ist die Entfernung des spezifizierten Risikomaterials bei allen gesund geschlachteten Rindern die entscheidende Maßnahme, um Verbraucher vor dem BSE-Erreger zu schützen. In Deutschland wurde offiziellen Angaben zufolge seit vier Jahren kein BSE-Fall bei gesund geschlachteten Rindern mehr festgestellt. Der letzte Fall war im Juli 2009.

Expertenrat gefolgt

Die Bundesregierung wurde bei ihrer Entscheidung vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und dem Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) beraten. Die Experten hatten sich dafür ausgesprochen, die systematische Testpflicht beizubehalten, um auch weiterhin über eine ausreichende Datenbasis zu verfügen, die es erlaubt, längerfristige Trends zu beobachten.

Mit der Anhebung des Testalters sehen die Wissenschaftler sowohl den vorsorgenden gesundheitlichen Verbraucherschutz als auch die Tiergesundheit weiterhin gewährleistet. Die Länderkammer folgt der Regierung nun. Gleichwohl fordert sie die Bundesregierung in einer Entschließung auf, die Risikobewertung von BfR und FLI unter Berücksichtigung der EFSA-Ergebnisse zeitnah zu aktualisieren.

Außerdem bittet der Bundesrat die Bundesregierung um „zeitnahe Vorlage eines neuen Entwurfs zur Änderung der BSE-Untersuchungsverordnung“, der einen vollständigen Verzicht auf die Testung gesund geschlachteter Rinder beinhaltet.

Wettbewerbsnachteil für Deutschland

Der Deutsche Bauernverband (DBV) sieht in der Entscheidung des Bundesrats einen nationalen Alleingang und damit Wettbewerbsnachteile zu Lasten der heimischen Landwirte entstehen. Dem ungeachtet begrüßt er die Forderung des Bundesrates nach einer erneuten Risikobewertung und angestrebten Änderung der Verordnung. Der DBV verlangt in diesem Zusammenhang zudem eine europaweite Lockerung der BSE-Test an verendeten und notgeschlachteten Rindern, indem BSE-Tests im Rahmen eines geeigneten Monitorings durchgeführt werden. Damit sei kein Sicherheitsrisiko verbunden, weil verendete Tiere selbst bei einer zukünftigen Lockerung des Verfütterungsverbots tierischer Proteine nicht zu Futtermitteln verarbeitet würden, so der DBV. AgE