Dauergrünland neu definieren

Nach fünf Jahren Gras- und Grünfutteranbau wird Acker zu Dauergrünland. Das und einige andere Punkte will Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt in der GAP anders regeln.

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hat sich für eine schnelle Änderung der Definition von Dauergrünland im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ausgesprochen.

In einem aktuellen Schreiben an EU-Agrarkommissar Phil Hogan erklärt er, es sei nicht sachgerecht, dass mit Gras und Grünfutter bewachsene Ackerbrachen und gerodete Rebflächen bereits nach fünf Jahren zu Dauergrünland würden. Landwirte und Weinbauern betrachteten dies als einen „schwerwiegenden Eingriff“ in ihre Eigentumsrechte. Außerdem gefährde es die Akzeptanz der GAP als Ganzes.

Auch aus ökologischen Gründen sei dieser Ansatz kontraproduktiv. Er gebe einen starken Anreiz, Flächen nach einigen Jahren wieder umzuwandeln und mit Kulturpflanzen wie etwa Getreide zu bebauen, um eine Einstufung in Dauergrünland zu verhindern.

Hier brauche es dringend eine klare Regelung im Basisrecht, dass solche Flächen nicht zu Dauergrünland werden. Und zwar unabhängig davon, ob sie in Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen einbezogen sind, als ökologischen Vorrangflächen deklariert oder nicht unter einer dieser beiden Kategorien fallen, betont Schmidt. Dias wäre auch aus Kontrollgesichtspunkten eine erhebliche Vereinfachung.

Fruchtwechsel verhindert Statusänderung

Ebenso sollte laut Schmidt die Definition von Dauergrünland dahingehend geändert werden, dass ein mehrjähriger Ackerfutteranbau mit wechselnden Kulturen nicht zur Entstehung von Dauergrünland führt. Dazu soll festgelegt werden, dass Dauergrünland nicht entsteht, wenn binnen der Fünf-Jahres-Frist die bisherige Kultur durch eine andere ersetzt werde, zum Beispiel Kleegras durch Ackergras.

Der Bundeslandwirtschaftsminister spricht sich zudem dafür aus, die Regelung zur Dauergrünlandpflege auf die Flächen zu beschränken, die bereits vor einer noch zu setzenden Frist Dauergrünland gewesen waren. Schmidt nennt als möglichen Stichtag dafür den 1. Januar 2015. AgE