BVD: Der Tiergesundheitsdienst gibt Impfempfehlungen

Der Tiergesundheitsdienst (TGD) der Landwirtschaftskammer NRW rät allen Rinderhaltern, die zurzeit nicht gegen BVD impfen, Kontakt mit dem Hoftierarzt aufzunehmen, um die Gefährdung des Betriebes zu klären und neben der Impfung auch geeignete Hygienemaßnahmen zu besprechen.

Grundsätzlich rät der TGD zu folgenden Vorgehensweisen:

Schema Notimpfung: Der TGD empfiehlt in Ausbruchsbetrieben eine Lebendimpfung aller Tiere älter als acht Tage, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu stoppen. Der einzige am Markt erhältliche Lebendimpfstoff ist nicht für tragende Tiere geprüft. Deshalb müssen die Tierhalter über die theoretische Möglichkeit von Aborten infolge der Impfung aufgeklärt werden. Laut Hersteller ist nach zwei bis drei Wochen mit einer belastbaren Immunität, auch gegen BVD Typ II, zu rechnen. Eine Nachimpfung der Herde sollte nach einem Jahr erfolgen. Jungtiere bis sechs Monate können aufgrund vorhandener kolostraler Antikörper einen unzureichenden Impfschutz ausbilden und müssen gegebenenfalls nach drei bis vier Wochen erneut geimpft werden.

Schema Schutzimpfung: In Betrieben ohne Verdacht auf eine akutes BVD-Geschehen kann das zweistufige Verfahren der Tot-/Lebend-Impfung im Abstand von drei bis vier Wochen angewandt werden. Oder die Bestände werden zweimal im Abstand von drei bis vier Wochen mit einem Totimpfstoff geimpft und nach Angaben des Herstellers jährlich oder halbjährlich nachimmunisiert. Dr. Mark Holsteg, Tiergesundheitsdienst NRW