Bundeswaldgesetz: Novelle ist fast am Ziel

Die bereits seit Jahren diskutierte Änderung des Bundeswaldgesetzes befindet sich jetzt auf der Zielgeraden: Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP sowie der Linken hat der Bundestag am 17. Juni die Gesetzesnovelle beschlossen.

Voraussichtlich werden die SPD-geführten Länder die Anrufung des Vermittlungsausschusses im Bundesrat beantragen. Ob es tatsächlich dazu kommt und sich damit das Inkrafttreten des Einspruchsgesetzes verzögert, ist jedoch angesichts der Mehrheitsverhältnisse in der Länderkammer eher unwahrscheinlich.

Die wichtigsten Änderungen

Kernelement der Gesetzesnovelle ist die Neudefinition des Waldbegriffs. Danach zählen Kurzumtriebsplantagen und Agroforstsysteme zukünftig nicht mehr zum Wald, sondern zur landwirtschaftlichen Nutzung. Gelockert wird auch die Verkehrssicherungspficht, sodass Waldbesitzer nicht mehr für waldtypische Gefahren haften müssen. Forstwirtschaftliche Vereinigungen wird mit der Novelle der Verkauf von Holz ihrer Mitglieder ermöglicht. Zudem wird klargestellt, dass auch nach der Neuorganisation der Bundesforstverwaltung und einiger Landesforstverwaltungen sowie deren Umwandlung in Anstalten des öffentlichen Rechts die betreffenden Wälder Staatswald bleiben. AgE