Bundeskartellamt verbietet Übernahme von Tummel

Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme des auf die Sauenzerlegung spezialisierten Schlachtunternehmens Tummel mit Sitz in Schöppingen durch den Fleischkonzern Tönnies in Rheda-Wiedenbrück untersagt. Denn bei der Beschaffung von Schlachtsauen sowie dem Vertrieb von Sauenfleisch an Fleischverarbeiter in Deutschland hat Tönnies nach Angaben des Bundeskartellamtes bereits jetzt eine marktbeherrschende Stellung inne.

In Deutschland werden aufgrund der hier konzentrierten Wurstherstellung etwa 65 % aller in der EU geschlachteten Sauen zerlegt und abgesetzt. Die Tönnies-Gruppe als Deutschlands führender Schweine- und Sauenschlachter ist das dominierende Unternehmen in diesem Bereich. Der Zugriff auf die Erfassungs- und Schlachtmengen von Tummel würden nach Ansicht des Kartellamtes die Chancen für wirksamen Wettbewerb weiter verschlechtern.

Auch eine Analyse des tatsächlichen Marktverhaltens von Tönnies hat gezeigt, dass das Schlachtunternehmen in der Lage ist, die Beschaffungskonditionen einseitig zu Lasten seiner Wettbewerber zu beeinflussen, stellte das Bundeskartellamt weiter fest. Mit Tummel würde ein bisher selbständiger Schlachthof in einer für die Sauenbeschaffung günstigen geographischen Lage aus dem Markt fallen. Die Mengenzuwächse in einer Größenordnung von 10 bis 15 % würden die Verhaltensspielräume von Tönnies zusätzlich erweitern. Hierzu gehörten auch die Mengen, die Tummel derzeit für Westfleisch, den zweitgrößten inländischen Wettbewerber, aufgrund eines Lohnschlachtungsvertrages zerlege.

Dem Kartellamt zufolge hatte Tönnies Zusagen vorgeschlagen, insbesondere Lohnschlachtangebote für Westfleisch und andere Wettbewerber. Auch auf die Sauenschlachtung am Standort Tummel wollte der Konzern vorübergehend verzichten. Die Entscheidung des Bundeskartellamtes ist noch nicht rechtskräftig. Die Unternehmen können Beschwerde einlegen, über die dann das Oberlandesgericht Düsseldorf zu entscheiden hat. AgE