Bundeskartellamt: Streit um Milchpreisvergleiche ist noch nicht zu Ende

Das Bundeskartellamt hat seinen Abschlussbericht zur Sektoruntersuchung Milch vorgelegt. Insgesamt sehen die Wettbewerbswächter „erhebliche Einschränkungen des Wettbewerbs auf den regionalen Märkten für die Beschaffung von Rohmilch“, heißt es in dem 129-seitigen Dokument.

Die Beschränkungen ergeben sich nach Ansicht des Kartellamtes aus der hohen Markttransparenz über aktuelle betriebsbezogene Auszahlungspreise von benachbarten Molkereien, aus den beschränkten Möglichkeiten für die Erzeuger, ihre Lieferverhältnisse zu beenden, und aus der vollständigen Andienungspflicht der Erzeuger. Auch die zahlreichen Kooperationen der Molkereien untereinander könnten wettbewerbsdämpfende Wirkungen haben, heißt es in dem Bericht.

Veröffentlichung "historischer" Daten bleibt zulässig

Es sei nicht das Ziel, sämtliche Marktpreisinformationssysteme zu verbieten, heißt es weiter. So bleibe die Veröffentlichung von zusammengefassten Milchpreisen von mindestens fünf Molkereien weiter zulässig. Ebenfalls erlaubt sei die Bekanntgabe von Auszahlungspreisen, die älter als sechs Monate seien. Andere Vergleiche könnten nach Prüfung des Einzelfalles untersagt werden.

Uneinigkeit auf Erzeugerseite

Grund für die andauernden Diskussionen ist offenbar auch die Tatsache, dass sich die landwirtschaftlichen Verbände und Organisationen nicht auf eine gemeinsame Position hatten einigen können. Während der Bayrische Bauernverband (BBV), der Bund Deutscher Milchviehhalter (BDM) und die Bayrische Milcherzeugergemeinschaft gegen die Veröffentlichung von Milchpreisvergleichen ausgesprochen hatten, hatte der Deutsche Bauernverband (DBV) sich für den Erhalt der Vergleiche stark gemacht. DQ

Den ausführlichen Bericht des Bundeskartellamtes finden Sie hier .