Bund und Länder einig bei Solarförderung

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat im Streit um die Förderung von Solarstrom gestern einen Kompromiss erzielt. Danach bleibt die vom Bundestag beschlossene Kürzung der Vergütungssätze für neue Photovoltaikanlagen zum Stichtag 1. April 2012 bestehen.

Änderungen gibt es allerdings bei der Einteilung der Leistungsklassen: eine eigene Förderklasse für mittelgroße Dachanlagen mit 10 bis 40 Kilowatt Leistung erhält künftig 18,5 Cent/kWh.

Wie der Bundesrat in einer Pressemitteilung darlegt, wird eine absolute Obergrenze von 52 Gigawatt Gesamtleistung in Deutschland ins Gesetz aufgenommen. Wird diese Größe erreicht, gibt es keine Förderung für neue Anlagen mehr. Bis dahin bleibt der jährliche Ausbaukorridor von 2.500 bis 3.500 MW ohne Absenkung erhalten. Der Bundestag wollte den Zubaukorridor noch schrittweise reduzieren.

Nur geringfügige Änderungen sieht der Kompromiss bei Solarparks vor: Für die Zusammenfassung mehrerer Freiflächenanlagen zu einer Gesamtanlage gilt künftig ein Umkreis von 2 statt bisher 4 km. Die Begrenzung auf 10 MW bleibt dagegen erhalten.

50 Mio. € für zinsverbilligte Kredite

In einer Protokollerklärung - die allerdings nicht formeller Bestandteil des Vermittlungsvorschlags ist - sichert die Bundesregierung zu, ein neues Programm mit zinsverbilligten Krediten für dezentrale Speicher bei der staatlichen KfW-Bank zu starten. Spätestens ab 1. Januar 2013 unterstützt sie dieses Programm mit Bundesmitteln in Höhe von 50 Mio. €.

Der Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses muss noch von Bundestag und Bundesrat bestätigt werden. Das soll noch in dieser Woche geschehen.