Brucellose-Untersuchungen bei Wildschweinen

Ab sofort werden in Nordrhein-Westfalen Wildschweine auf Brucellose-Infektionen untersucht. Die Brucellose ist eine Infektionskrankheit, die bei Schweinen vom Stäbchenbakterium Brucella suis hervorgerufen wird. In anderen Bundesländern ist das Vorkommen von Brucellose bereits bekannt.

Ob die Brucellose auch in den nordrhein-westfälischen Wildschweinebeständen verbreitet ist und damit eine Gefahr für Hausschweinbestände darstellen könnte, soll durch diese Untersuchungen geklärt werden. Dazu werden Blutproben von Wildschweinen aus NRW von Jägern entnommen und über die örtlich zuständigen Veterinärämter an die CVUA (Chemische und Veterinär-Untersuchungsämter) zur Analyse weitergeleitet.

Wie ansteckend ist Brucellose?

Brucellose kann bei Tierarten wie Schweinen, Rindern und Schafen auftreten. Bei Hausschweinen ist die Erkrankung anzeigepflichtig. Brucellose kann auch auf Menschen übertragen werden, das geschieht meist durch Tierprodukte. In Deutschland gibt es nur vereinzelt Erkrankungen beim Menschen, da die Nutztierbestände frei von dieser Erkrankung sind, was regelmäßig kontrolliert wird. Tritt diese Erkrankung beim Menschen auf, steht die Infektion in den meisten Fällen in Zusammenhang mit Urlaubsreisen, da die Infektion im jeweiligen Reiseland erfolgte.

Wildschweine können eine Infektionsquelle für unterschiedliche übertragbare Tierkrankheiten sein – nicht nur für die Brucellose. Insbesondere bei hohen Wildschweinbeständen und entsprechenden Kontaktmöglichkeiten zu Nutztieren besteht die Gefahr, auch Hausschweinbestände zu infizieren, was zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden führen kann. In NRW werden daher seit langem regelmäßig Untersuchungen bei Wildschweinen auf das Vorliegen der Klassischen Schweinepest durchgeführt.

Seit 2014 erfolgt dieses Monitoring auch für die Afrikanische Schweinepest und seit 2015 für die Aujeszkysche Krankheit. Ziel ist es, frühzeitig eine Verbreitung dieser anzeigepflichtigen Tierkrankheiten in der Wildschweinepopulation zu erkennen, um im Zweifel entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Hausschweinebestände einleiten zu können. Lanuv/CG