Bezeichnung "Käse" nur für Milcherzeugnisse

Das Landgerichts Trier hat einem auf vegetarische und vegane Kost spezialisierten Betrieb aus der Eifel untersagt, pflanzliche Produkte als Käse zu vermarkten.

Der Hersteller hatte einige seiner veganen Produkte unter der Bezeichnung "Käse" vermarktet. Hierdurch verstößt der Händler gegen Europäisches Recht, nach der die Bezeichnung als Käse nur tierischen Milcherzeugnissen vorbehalten ist, so die Richter in ihrem Urteil (7 HK O 41/15, vom 24.3.2016).

Die Bewerbung des Produktes als Käse ist somit wettbewerbswidrig. Es reicht laut Gericht nicht aus, dass in der Produktbeschreibung klargestellt wird, dass es sich nicht um Erzeugnisse tierischen Ursprungs handelt. Bei der Entscheidung kommt es nicht darauf an, ob Verbraucher durch die Bezeichnung getäuscht werden könnten, erklärte das Gericht.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisiert die Praxis einiger Lebensmittelverarbeiter, ein nicht auf Milch basierendes Lebensmittel als „Käse“ zu bezeichnen, obwohl der gesetzliche Bezeichnungsschutz für Milch und Milchprodukte eindeutig ist.

Der Bauernverband wertete das Urteil jetzt als Bestätigung seiner Kritik an der Praxis einiger Lebensmittelverarbeiter, nicht auf Milch basierende Lebensmittel als „Käse“ zu verkaufen. Die Unternehmen sollten die Bezeichnung ihrer Produkte ändern. An den Gesetzgeber appellierte der Verband, auch bei Fleisch- und Wurstprodukten die Regelungen nachzuschärfen und ein „eindeutiges Bekenntnis zum Original“ abzugeben.

Für Fleisch- und Wurstprodukte gebe es bislang nämlich keinen Bezeichnungsschutz, der vergleichbar sei mit dem für Milchprodukte, und es komme zunehmend vegetarischer sowie veganer Fleisch- und Wurstersatz mit Begriffen wie Schinken oder Schnitzel auf den Markt. AgE