Betäubungslose Ferkelkastration soll ab 2017 verboten werden

Der Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration zum 1. Januar 2017, ein Verbot des Schenkelbrands beim Pferd sowie die Neuformulierung des bereits bestehenden Qualzuchtverbots sind die Kernpunkte des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes, den das Bundeskabinett aller Voraussicht nach in dieser Woche beschließen wird.

Darüber hinaus sollen die Landwirte bei der Sicherstellung des Tierschutzes künftig stärker in die Pflicht genommen werden. Tierhalter sollen laut Gesetzentwurf dazu verpflichtet werden, ein Eigenkontrollsystem zu etablieren, um die Einhaltung der Tierschutzvorgaben sicherzustellen. Mit Hilfe von sogenannten Tierwohl-Indikatoren soll die Beurteilung über das Wohlergehen der Tiere bei Ankunft am Schlachthof vereinfacht werden. Einzelheiten über Inhalt, Umfang und Häufigkeit der betrieblichen Eigenkontrollen sowie die Auswertung und Mitteilung der Ergebnisse soll das Bundeslandwirtschaftsministerium in einer Verordnung regeln können.

Zudem enthält die Novelle Regelungen zum verbesserten Schutz von Versuchstieren. So sollen erstmals gesonderte Vorschriften für Affen eingeführt werden. Eingeschränkt werden soll die Haltung von bestimmten Wildtieren in Zirkusbetrieben. Schließlich sollen die Länderbehörden per Ermächtigung die Möglichkeit erhalten, regional eine Kastration von herrenlosen Katzen anzuordnen.

Unionsmehrheit für Schenkelbrand?

Politisch strittig ist insbesondere die vorgesehene Streichung der geltenden Ausnahmeregelung für den Schenkelbrand beim Pferd. Dem Vernehmen nach gibt es in der Union inzwischen eine Mehrheit gegen ein Verbot.

Keine Regelung enthält der Entwurf für einen Verzicht auf sogenannte nicht-kurative Engriffe bei Nutztieren. Allerdings gibt es eindeutige politische Willensbekundungen, dass Maßnahmen wie das Schwänzekupieren oder das Schnabelkürzen auf mittlere Sicht nicht mehr zulässig sein sollen. Hier wird die Opposition auf verbindliche Festlegungen drängen.

Bei der Novelle handelt es sich um ein Einspruchsgesetz, das nicht der Zustimmung der Länderkammer bedarf. Ob die Erste Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag noch vor der Sommerpause stattfinden wird, ist offen. Möglicherweise steht die Novelle erst Ende September auf der Tagesordnung. Der erste Durchgang im Bundesrat ist für den 6. Juli vorgesehen. Einen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wird es damit nicht vor Ende des Jahres geben. AgE


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