Bearbeitungsgebühren bei Kreditverträgen

Bis vor Kurzem haben Banken oft die Kreditbearbeitungsgebühren, vor allen die Bonitätsprüfung, mit einer Kostenpauschale von 1 bis 3 % auf den Kreditnehmer abgewälzt. Mittlerweile haben Gerichte die Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkreditverträgen für unzulässig erklärt. Das heißt, wer sie bezahlt hat, kann sie nun zurückfordern, sollte aber auf die Verjährungsfrist achten.

Eine Bonitätsprüfung macht die Bank im eigenen Inte­resse; sie ist keine Leistung, die der Kunde bezahlen muss, urteilten acht Oberlandesgerichte (u.a. OLG Frankfurt/M., Az. 17 U 59/11). Die Banken zahlen die unrechtmäßig berechneten Gebühren jedoch nicht freiwillig zurück, sondern warten still und leise auf die Verjährung. Diese droht beispielsweise am 31. Dezember bei Kreditverträgen aus dem Jahr 2009.

Das sollten Verbraucher tun

Der betroffene Kreditnehmer sollte einen kurzen Aufforderungsbrief per Einschreiben zu seiner Bankfiliale schicken. Verbraucherzentralen bieten hier Mustertexte an. Aber Vorsicht: Die Verjährung läuft trotz Aufforderungsschreiben weiter; sie wird erst mit der Klageerhebung gestoppt.

In der Regel weigert sich die Bank, die Kreditbearbeitungsgebühren zurückzuzahlen. Jetzt kann sie nur von einem Gericht dazu gezwungen werden. Da die rechtlichen Chancen eindeutig aufseiten der Kreditnehmer stehen dürften, sollten Betroffene noch in diesem Jahr Klage erheben, wenn der Kreditvertrag aus dem Jahr 2009 stammt.

Der einfachste Weg ist die Einzelklage über einen Anwalt. Eine zweite, etwas günstigere Alternative ist die Klageeinreichung beim nächstgelegenen Amtsgericht. Anwalts- und Gerichtskosten sollten unbedingt beachtet werden. So entstehen bei einem Prozess um die Rückzahlung von 1.000 € Kreditbearbeitungsgebühren etwa 442 bis 718 € Verfahrenskosten. Diese hat derjenige zu zahlen, der den Prozess verliert.

Sammelklage als Option

Wer sich dem Kostenrisiko einer Einzelklage nicht aussetzen möchte, kann sich an einer Sammelklage beteiligen. Einige Anwaltsunternehmen bieten diese Möglichkeit an. Wer sich für diesen Weg interessiert, sollte wissen, dass diese Unternehmen selbst ein sehr großes wirtschaftliches Inte­resse daran haben, möglichst viele Kunden für eine Sammelklage zu gewinnen. Es hat aber den großen Vorteil, dass man gegen die Banken einen professionellen Gegenspieler ins Rennen schickt, der viele weitere Fälle vertritt. ja