BDM soll zahlen

Der Bund Deutscher Milchviehhalter (BDM) und weitere einzelne Milchviehhalter müssen der Sachsenmilch AG von der Unternehmensgruppe Theo Müller wegen der Blockade der Molkerei in Leppersdorf im Jahr 2008 Schadenersatz leisten. Das Landgericht Bautzen verkündete ein entsprechendes Teilurteil sowie einen Beweisbeschluss. Die Richter wiesen die Argumentation der Beklagten, es habe sich um eine Demonstration gehandelt, zurück.

Im Rahmen eines bundesweiten Milchstreiks, den der BDM im Juni 2008 initiiert hatte, waren die Zufahrten zur Molkerei der Sachsenmilch für mehrere Tage blockiert worden. Der Milchverarbeiter beziffert den daraus resultierenden Schaden auf 620.409 €. Das Landgericht will zur Schadensfeststellung ein Gutachten einholen; die Sachsenmilch wurde aufgefordert, dafür einen Kostenvorschuss von 25.000 € zu leisten. Gleichzeitig untersagten die Richter weitere Blockaden. Den Beklagten – im Fall des BDM den Vorständen – wurde bei Zuwiderhandlung bzw. entsprechenden Appellen an Dritten mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 € bzw. Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten gedroht.