Bauer Hartmut ohne Strom

Nach einem Stromausfall war der Melkroboter auf dem Hof Schröder in Marsberg-Erlinghausen defekt. RWE spricht von höherer Gewalt und verweist auf die Netzanschlussverordnung des Stromnetzbetreibers.

In weiten Teilen der Stadt Marsberg fiel Anfang November der Strom aus. So auch auf dem Betrieb von Landwirt Hartmut Schröder. Ein Kabelfehler im Mittelspannungsnetz einer 10-V-Erdleitung hatte den Stromausfall verursacht. Offensichtlich war Wasser in ein undichtes Rohr gedrungen. Wie alt das Rohr war und ob die Undichtigkeit durch mangelhafte Wartung verursacht worden ist, dazu will der Stromnetzbetreiber keine Auskünfte geben. „Derartige Kabelfehler sind für uns nicht vorhersehbar“, sagt RWE-Sprecher Wieland Dierks aus Arnsberg.

1000 € für Melkroboter-Reparatur

Nach etwa einer Stunde fingen alle Geräte auf dem Betrieb Schröder wieder an zu laufen. Nur der ältere seiner beiden Melk­roboter blieb stumm. Der herbeigerufene Monteur wechselte die Platine im Verteilerkasten aus, sie war offensichtlich aufgrund einer kurzfristigen Überspannung im Stromnetz kaputtgegangen. Für Anfahrt, Material und Arbeitslohn stellte der Lely-Monteur Schröder rund 1000 € in Rechnung.

Vor Überspannungsschäden schützen

Was die Haftung betrifft, verweist RWE auf die Netzanschlussverordnung (§ 18), die für alle Stromnetzbetreiber im Bundesgebiet gilt. Danach muss der Netzbetreiber für Sachschäden nach einem Stromausfall nur haften, wenn die Stromunterbrechung durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz ausgelöst worden ist. „Bei Kabelfehlern schließen wir Fahrlässigkeit grundsätzlich aus“, so Dierks. Er rät dem Landwirt dringend, seine Betriebsanlagen mit technischen Einrichtungen gegen Überspannungsschäden zu schützen. As

Den ausführlichen Bericht lesen Sie in Wochenblatt-Folge 2/2012 auf der Seite 18.