Arzneimittelrechtsnovelle: Regierung lehnt Länderforderungen ab

Die Bundesregierung lehnt die meisten Länderforderungen zur Novelle des Arzneimittelgesetzes ab. Das geht aus Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum vorliegenden Regierungsentwurf hervor, die das Kabinett vergangene Woche beschlossen hat.

So will die Regierung nicht dem Vorschlag folgen, die vorgesehene Antibiotika-Datenbank bundeseinheitlich zu regeln. Auch die von Länderseite geforderten detaillierteren Vorgaben für die Angaben der Betriebsleiter zum Antibiotikaeinsatz werden zumindest teilweise abgelehnt.

Das gilt etwa für Angaben zur verabreichten Menge des jeweiligen Arzneimittels pro Tier und Tag. Die Verbrauchsmenge als zweiter Indikator für den Antibiotikaeinsatz neben der Therapiehäufigkeit sei nicht erforderlich.

Gleichzeitig räumt die Regierung ein, dass Kenntnisse über die Verbrauchsmengen hilfreich sein könnten. Dazu habe man eine Studie in Auftrag gegeben. Prüfen will die Bundesregierung die vom Bundesrat angeregte Einbeziehung von Aufzucht- und Zuchtbetrieben sowie weiterer Tierarten in das geplante Monitoring. Genau dies forderte unterdessen der tierschutzpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Hans-Michael Goldmann.

FDP mahnt Verbesserungen an

Die Einbeziehung des vorgelagerten Bereichs in das Datensystem sei dringend erforderlich, um Fehlentwicklungen rechtzeitig zu verhindern, so Goldmann in einer Presseverlautbarung. Darüber hinaus gebe es aus Sicht der Liberalen weiteren Verbesserungsbedarf beim Regierungsentwurf.

So müssten die Eingriffsmöglichkeiten der Behörden in die Managementpläne der Tierhalter noch deutlicher bestimmt werden. Goldmann erachtet es als wichtig, dass zunächst die praktizierenden Tierärzte mit den Tierhaltern zusammen ihrer Eigenverantwortung gerecht werden können, bevor die Behörden eingreifen. AgE