Antibiotika-Verschleppung bei Mastgeflügel?

Mastgeflügel in NRW kommt offenbar auch außerhalb von Therapiezeiten und teilweise sogar ohne tierärztliche Verordnung in Kontakt mit Antibiotika. Das ist das Ergebnis einer neuen Studie der nordrhein-westfälischen Landesregierung, die heute in Düsseldorf vorgestellt wurde, heißt es in einer Pressemitteilung des Ministeriums.

Im Auftrag des NRW-Verbraucherschutzministeriums hat das Landesumweltamt (LANUV) in den Monaten Januar und Februar eine zweiwöchige Schwerpunktinspektion in 42 Ställen (40 Betriebe) in zwölf Kreisen und kreisfreien Städte in NRW durchgeführt. Dabei wurden insgesamt 58 Proben aus dem Tränkwassersystem entnommen und auf antimikrobiell wirksame Substanzen untersucht. Ziel der Untersuchung war es, erstmalig Informationen über die Rückstandssituation antibiotisch wirksamer Substanzen im Tränkwasser nach Behandlungsende und mögliche Verschleppungen von einem zum anderen Mastdurchgang zu erlangen.


Die wichtigsten Ergebnisse der „NRW-Verschleppungsstudie“ gibt das Ministerium wie folgt an:

  • In 26 von 42 (rund 62 %) überprüften Ställen wurden auffällige Rückstände antibiotisch wirksamer Substanzen in Tränkwasser ermittelt, teilweise sogar ohne tierärztliche Verordnung.

  • Nur in 16 von 42 (rund 38 %) Ställen waren alle Tränkwasserproben unauffällig.
  • Die Zeitspanne vom letzten dokumentierten Behandlungsdatum bis zum Tag der Probenentnahme variierte dabei zwischen 1 und 1.085 Tagen. Damit wurden Verschleppungen mit antibiotisch wirksamen Substanzen weit über das Ende des Mastdurchganges nachgewiesen.
  • Es wurden Rückstände von bis zu 4 (Hühnermast) bzw. bis zu 7 (Putenmast) verschiedener Wirkstoffe je Stall nachgewiesen.
  • Es wurden zum Beispiel 6 Wirkstoffe im Bereich der Putenmast festgestellt, für die aktuell zumindest in Deutschland keine Zulassung für Fertigarzneimittel für diese Tierart existiert.
  • In zwei Fällen wurden Antibiotika-Wirkstoffe gefunden, ohne dass eine entsprechende Dokumentation in den Betrieben über ihre Anwendung vorlag.

Das LANUV prüft derzeit mit Blick auf einzelne Studien-Ergebnisse die Einleitung rechtliche Schritte in einzelnen Fällen. Die „NRW-Verschleppungsstudie“ ist eine Vertiefungsuntersuchung der umfassenden „NRW-Antibiotikastudie“ aus dem vergangenen Jahr. Weitere Einzelheiten der Studie können den pdf-Dateien entnommen werden.