Altmaier sichert Bestandsschutz für Güllebehälter zu

Der neue Bundesumweltminister Peter Altmaier will den Referentenentwurf zur Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAUwS) noch einmal überarbeiten lassen.

Mit der Verordnung, die den Betrieb sowie den baulichen Zustand von Anlagen zur Gülle-, Jauche- und Silolagerung regelt, sollen bekanntlich die bisherigen Landesverordnungen abgelöst werden.

Altmaier sagte grundsätzlich zu, er werde jede Bürokratie vermeiden, die zu vermeiden sei. Konkret zur VAUwS kündigte der neue Bundesumweltminister an, dass bei den Vorschriften zur Leckagesicherung zwischen kleinen und großen Anlagen unterschieden werde. Ältere Anlagen erhielten einen Bestandsschutz. Neujustierungen müssten über viele Jahre laufen, erklärte Altmaier.

Kritik am ursprünglichen Entwurf

Der noch unter seinem Amtsvorgänger Dr. Norbert Röttgen vorgelegte VAUwS-Referentenentwurf war auf scharfe Kritik des Deutschen Bauernverbandes (DBV) gestoßen. Dies galt insbesondere für die darin enthaltene Verpflichtung, wonach jeder Behälter mit einer Leckageerkennung ausgerüstet werden sollte, sowie für die geplante Auflage einer doppelwandigen Ausgestaltung für unterirdische Güllebehälter. Als besonders problematisch wertete der DBV außerdem das Fehlen eines Bestandschutzes für Altanlagen, der mit der geplanten Nachrüstpflicht für alle bestehenden Güllebehälter zehn Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung einhergehe. AgE