Alterskasse: Anspruch auf Beitragszuschuss prüfen

Landwirte und ihre Ehegatten, die bei der Alterskasse versicherungspflichtig sind, zahlen einen Monatsbeitrag von jeweils 219 €. Bei niedrigen Einkommen erhalten Versicherte jedoch einen Zuschuss. Häufig profitieren Hofübernehmer.

Der Zuschuss ist abhängig vom Jahreseinkommen des Landwirts und – bei Verheirateten – seines nicht dauernd von ihm getrennt lebenden Ehegatten. Dabei wird das gemeinsame Einkommen beiden jeweils zur Hälfte zugerechnet, ungeachtet einer möglicherweise abweichenden güterrechtlichen oder steuerrechtlichen Zuordnung und unabhängig davon, ob sich ein Ehegatte von der Versicherungspflicht bei der Alterskasse hat befreien lassen.

Einkommensgrenze beachten

Das Jahreseinkommen darf einen Grenzwert von 15 500 €, bei Verheirateten von insgesamt 31 000 € jährlich nicht überschreiten. Soweit das Jahreseinkommen darunter liegt, besteht Anspruch auf den Zuschuss. Dabei gibt es 15 Zuschussklassen, je nach Höhe des Einkommens. Ulrich Kock

Unser Autor Ulrich Kock ist ­Sozialreferent des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV). Seinen ausführlichen Bericht zum Thema Alterskasse lesen Sie in Wochenblatt-Folge 48/2011 auf den Seiten 80 und 81.