Alte Wasserrechte sichern

Bezirksregierungen in NRW führen die Wasserbücher / Jedermann darf Einsicht nehmen / Frist 1. März 2013 beachten

Im Sauer- und Siegerland, aber auch in Ostwestfalen und im Münsterland gibt es noch einige alte Wassermühlen, die häufig in den 1950er- und 1960er-Jahren stillgelegt worden sind. Die Eigentümer sollten eine Frist beachten: Bis spätestens 1. März 2013 können sie alte Rechte und alte Befugnisse, die bis zum 28. Februar 2010 noch nicht im Wasserbuch eingetragen oder zur Eintragung angemeldet worden sind, bei der Bezirksregierung anmelden. Das bestimmt das Wasserhaushaltsgesetz (§ 21), das zum 1. März 2010 novelliert worden ist.

Öffentliches Verzeichnis

Das Wasserbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, das Auskunft über die Rechtsverhältnisse an Gewässern und über zugelassene Benutzungen geben soll. In NRW führen die Bezirksregierungen in Münster, Detmold, Arnsberg, Düsseldorf und Köln die Wasserbücher. Im Wasserbuch sind die wasserrechtlichen Benutzungserlaubnisse und Bewilligungen (zum Beispiel für Gewässeraufstau, Einleitungen) und alte Rechte und Befugnisse (§ 87 WHG, §§ 157 Landeswassergesetz NRW) einzutragen.

In das Wasserbuch und die dazugehörigen Urkunden darf jedermann Einsicht nehmen, ohne dass er ein berechtigtes Interesse nachweisen muss. Das Wasserbuch besteht aus einem Programm, in dem die Daten in digitalisierter Form gespeichert sind. Die Eintragungen im Wasserbuch haben, anders als etwa die Eintragungen im Grundbuch, keine rechtsbegründende oder rechtsgestaltende Wirkung; sie sind also für den Bestand und den Nachweis eines Rechtsverhältnisses nicht maßgebend.

Alte Rechte erlöschen

Wichtig: Alte Rechte und Befugnisse, die bislang nicht bei der Bezirksregierung zur Eintragung in das Wasserbuch angemeldet worden sind und die nicht bis zum 1. März 2013 gemeldet werden, erlöschen am 1. März 2020. Dieses Erlöschen vollzieht sich automatisch, ohne dass es zusätzlich einer gesonderten behördlichen Feststellung bedarf.

Hiervon gibt es eine Ausnahme für den Fall, dass bereits eine öffentliche Aufforderung zur Anmeldung von alten Rechten und Befugnissen erfolgt ist. Diese Rechte erlöschen innerhalb von zehn Jahren nach der öffentlichen Aufforderung, es sei denn, dass sie bereits zuvor aus anderen Gründen erloschen sind. Thomas Hemmelgarn